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  • Bescheinigungsstelle Online ab 17.09.2020
    Nun ist es soweit und die Bescheinigungsstelle ist Online. Das Antragsverfahren ist fixiert und Anträge können bereits jetzt eingereicht werden. Allerdings erfolgt die Gutschrift der Förderung (als Anrechnung auf die nächste Steuererklärung) erst im nächsten Jahr. Auch ist zu beachten, dass pro Jahr eine Antragstellung, unabhängig von der Anzahl der Projekte kostenfrei ist. Alle weiteren Anträge sind mit Kosten verbunden. Insofern ist es ratsam, alle Projekte gesammelt einzureichen. Was die Beschreibung der Projekte anbelangt, gibt es, wie zu erwarten, auf der Webseite der Bescheinigungsstelle keine weiterführenden Informationen. Die Orientierung am österreichischen Modell wird sowohl was die Gliederung, wie auch was die Art der Projektbeschreibung angeht eindeutig sichtbar. Zur Abgrenzung der Tätigkeiten und Projekte muss man sich, wie auch in Österreich, an die abstrakten Vorgaben des FZulG und der AGVO halten.



  • Zuständigkeitswechsel? 08.04.2020
    Am 08.04.2020 hat das Bundesfinanzministerium einen Frage-Antwort-Katalog zum Thema steuerliche Forschungsförderung veröffentlicht. Auf telefonische Nachfrage beim Ministerium wurde die Verlagerung der Zuständigkeit der Forschungszulage vom Bundesministerium für Bildung und Forschung zum Bundesministerium für Finanzen genannt. Inhaltlich wird in dem Frage-Antwort-Katalog auf das Antragsverfahren, die begünstigten Tätigkeiten und die Anwendbarkeit des Gesetzes eingegangen. Letzteres sieht zur Einhaltung der Beihilfekonformität gemäß des Europäischen Beihilferechts vorerst eine vorerst auf 6 Monate beschränkte Gültigkeit des Gesetzes bis Juni 2020 vor. Bis dahin hat die Europäische Kommission Zeit das Gesetz zu genehmigen. Das BMF geht davon aus, dass die Entscheidung positiv sein wird.
  • In Bearbeitung... ab 05.03.2020
    Wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung am 05.03.2020 mitteilte, ist der Aufbau der Bescheinigungsstelle voll im Gang und wird voraussichtlich bis Ende Sommer/Anfang Herbst 2020 abgeschlossen sein. Auch wenn derzeit von einer Verzögerung aufgrund der jüngsten außerordentlichen Ereignisse auszugehen ist, so ist die Forschungszulage auf dem Weg und es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Unternehmen davon profitieren werden. Inmitten der Corona-Krise gibt es bereits vermehrt Stimmen, wie die des Maschinenbaupräsidenten Carl Martin Welcker, die eine Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung fordern. Dies ist aus unserer Sicht ein ganz klares Indiz für den hohen Stellenwert der Förderung in der Wirtschaft.



  • Veröffentlichung der FZulBV. 11.02.2020
    Veröffentlichung der Bescheinigungsverordnung (FZulBV) zum Forschugszulagengesetz (FZulG). Hierin wird geregelt, wie das Antragsverfahren abläuft, welche Angaben gemacht werden müssten und in welchem zeitlichen Rahmen die Abwicklung erfolgt. Von besonderer Relevanz ist eine aussagekräftige, nachvollziehbare inhaltliche Beschreibung des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens, die Angabe, ob es sich um eigenbetriebliche Forschung, Auftragsforschung oder ein Kooperationsvorhaben handelt und den zeitlichen, personellen und den finanziellen Umfang des Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Die FZulBV kann hier eingesehen werden.
  • Die Forschungszulage... ab 01.01.2020
    Die Forschungszulage hat Potential (bis zu 500 TEUR) und kann mit vergleichsweise geringem Aufwand beantragt werden. Schieben Sie das Thema nicht auf die lange Bank, denn nur wenn einige wesentliche Grundlagen geschafft werden, kann man diese attraktive Förderung im Laufe des nächsten Jahres unkompliziert beantragen. Von hoher Relevanz ist dabei die Regelung folgender Themen:



  • Der Startschuss ist gefallen. 01.01.2020
    Der Startschuss ist gefallen. Ab sofort und über die nächsten 4 Jahre haben Sie die Möglichkeit, jährlich 25% der Löhne und Gehälter die für F&E im eigenen Betrieb oder auch Auftragsforschung anfallen erstattet zu bekommen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Evaluierung der Fördertauglichkeit Ihrer Projekte.
  • Und wieder geht es einen... 21.11.2019
    Und wieder geht es einen Schritt weiter. Seitens der Regierung liegt nun dem Bundesrat ein Entwurf für die Verordnung zur Durchführung von § 14 Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes (Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung – FZulBV) vor. Dieser sieht das Bundesministerium für Bildung und Forschung als verantwortliche Stelle zur Durchführung des Bescheinigungsverfahrens. Ihm obliegt die Zuweisung der Bescheinigungsausstellung an einen oder mehrere Dritte. Wie ursprünglich angedacht, wird somit ein zweistufiges Antragsverfahren umgesetzt. Bedeutet, Unternehmen müssen beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Forschungszulage stellen und darüber hinaus die Bescheinigung bei der zu benennenden Institution anfordern. Diese prüft daraufhin das Vorliegen begünstigter F&E-Tätigkeiten. Bei Bedarf können weitere Unterlagen angefordert und seitens der Institution auch externe Gutachter hinzugezogen werden. Hier können Sie der Entwurf der FZulBV einsehen: LINK
  • Nun hat auch der... 06.11.2019
    Nun hat auch der Finanzausschuss dem abgeänderten Gesetzentwurf zugestimmt. Ende November steht aller Voraussicht nach die Verabschiedung des FZulG durch den Bundesrat an. Details werden in einer noch zu erstellenden Verordnung festgehalten.
  • Nun ist es fast geschafft! 05.11.2019
    Nun ist es fast geschafft! Laut einem Bericht des Handelsblatt vom 05.11.2019 wird das Forschungszulagen-Gesetz dahingehend angepasst, dass Auftragsforschung in Höhe von 60% des Entgelts beim Auftraggeber gefördert werden kann. Ob dies neben den Personalkosten, der beim Auftragnehmer involvierten Mitarbeiter, auch andere Kostenpositionen betrifft, wurde dabei nicht erwähnt. Somit können nun wettbewerbsrechtliche Bedenken der EU-Kommission beiseite geräumt werden. Die unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht bleibt weiterhin Voraussetzung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Forschungsförderung. Eine weitere Änderung betrifft die Deckelung der staatlichen Beihilfen (inkl. Forschungszulage) je Projekt auf 15 Mio. Euro. Sollten sich keine weiteren Streitpunkte ergeben, so stehen die Chancen gut, dass das Gesetz Ende November im Bundesrat endgültig verabschiedet wird.
  • Der an diesem Mittwoch... 23.10.2019
    Der an diesem Mittwoch geplante Beschluss im Bundestag wurde vertagt. Grund ist die Auftragsforschung. Im Gesetzentwurf wird diese beim Auftragnehmer gefördert. Dies verstößt aber gegen EU-Recht und hat zur Folge, dass die Auslagerung von Forschung, die laut einiger Experten wichtig für KMU ist, dadurch nicht gefördert wird. Das alternative Konzept, die Ansiedelung der Auftragsforschung beim Auftraggeber, könnte aber dazu führen, dass qualifizierte F&E-Tätigkeiten im Inland von Unternehmen aus dem EU-Ausland beauftragt werden und auch dort förderwürdig sind. Das wiederum ist auch nicht gewünscht. Einen Beitrag dazu finden Sie hier.
  • Laut Parlamentsnachrichten... 25.09.2019
    Laut Parlamentsnachrichten, wurde in der letzten Finanzausschuss-Sitzung von Vertretern der Bundesregierung die Verrechnung der Forschungszulage mit Unternehmenssteuern und nicht die direkte Auszahlung, wie sie im bisherigen Gesetzentwurf beschrieben ist, gefordert. Die Sicherstellung der Konformität mit dem europäischen Beihilferecht macht diese Änderung erforderlich. Hier finden Sie den Beitrag in den Parlamentsnachrichten.
  • Wie das Handelsblatt... 12.09.2019
    Wie das Handelsblatt berichtet, gab es in der vertraulichen Sitzung der Obleute zur steuerlichen Forschungsförderung durchaus Meinungsunterschiede. Letzten Endes einigten sich Union und SPD aber dennoch in den wichtigsten Punkten. Die Auftragsforschung kann, entgegen ursprünglicher Planung, nun doch vom Auftraggeber in Anspruch genommen werden. Offen bleibt weiterhin, wer die inhaltliche Prüfung der Förderanträge übernehmen soll und somit auch die Bescheinigung ausstellt, dass es sich bei den jeweiligen Projekten um begünstigte F&E handelt. Eine grundsätzliche Abkehr vom Prüfungsverfahren ist aber nicht geplant. Hier finden Sie den vollständigen Artikel.
  • Die acht Spitzenorganisationen 09.09.2019
    Die acht Spitzenorganisationen der deutschen Wirtschaft sprachen sich in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 09.09.2019 grundsätzlich dafür aus, die Forschungszulage auf Basis des Regierungsentwurfes des Forschungszulagengesetzes zum 01.01.2020 einzuführen. Konkrete Nachbesserungen wurden einstimmig bei der Förderung von Auftragsforschung beim Auftraggeber und der Vereinfachung des Antragsverfahrens gefordert. Seitens des Verbands der chemischen Industrie e.V. wurde dabei die Einführung einer einheitlichen Vorlage zur Beantragung der Bescheinigung nach Vorbild der österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft empfohlen. Weitere Details finden Sie hier.
  • Am 17.07.2019 veröffentlichte 17.07.2019
    Am 17.07.2019 veröffentlichte die Bundesregierung Ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates vom 28.06.2019 (siehe Absatz unten). Die Initiative wird vom Großteil der Verbände und Parteien begrüßt. Die geäußerte Kritik sieht in erster Linie weitere Optimierungspotentiale, um die Forschungszulage noch attraktiver für KMU zu gestalten. Allen voran werden der zweistufige Antragsprozess, die Beschränkung der Förderbarkeit von Auftragsforschung beim Auftragnehmer und der bisher noch offene zeitliche Antrags- und Prüfprozess bemängelt. Die Gegenäußerung kann hier, die geäußerten Kritikpunkte können hier eingesehen werden.
  • In der 979. 28.06.2019
    In der 979. Sitzung des Bundesrates am 28.06.2019 steht unter Tagesordnungspunkt 30 der Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) auf der Agenda. Mit dem Regierungsentwurf haben sich bisher der Finanzausschuss, der Ausschuss für Kulturfragen und der Wirtschaftsausschuss auseinandergesetzt. Den abgegebenen Empfehlungen nach zu urteilen, die hier eingesehen werden können, begrüßt der Bundesrat das Ziel des Gesetzentwurfs „durch die Einführung einer steuerlichen FuE-Förderung zusätzliche private FuE-Investitionen auszulösen, um damit langfristig innovative Unternehmen in Deutschland zu stärken und Wachstum und Beschäftigung zu sichern.“ Die eingebrachten Änderungswünsche verfolgen das Ziel, die Zulage durch unterschiedliche Maßnahmen noch attraktiver für KMU zu gestalten.